Leihvertrag

1. DER VEREINBARTE PREIS BEZIEHT SICH AUSSCHLIESSLICH AUF DIE VERLEIHUNG DES BOOTES, DIE BENZINKOSTEN SIND DARIN NICHT ENTHALTEN. Der Tank des Bootes muss nach der Verleihung von dem Kunden auf seine Kosten wieder voll getankt werden. Wenn eine Abgabe erfolgt ohne den Tank voll getankt zu haben, wird die notwendige Summe dem Kunden belastet, plus 5 € für Service.

2.  DER FAHRER DES GELIEHENEN BOOTES IST FUER ALLE WAEHREND DER BENUTZUNG VERURSACHTEN SCHAEDEN, VERANTWORTLICH UND IST VERPFLICHTET DIESE ZU BEZAHLEN…Das beinhaltet den Verlust oder die Beschaedigung des Bootszubehoer, der Schiffsschraube bzw. alle anderen Schaeden an dem Boot und die erforderliche Summe wird von der Kaution einbehalten.

3. DER FAHRER MUSS DAS BOOT INNERHALB EINER SEEMEILE VOR DER KUESTE HALTEN, 3 SEEMEILEN NUR MIT FUEHRERSCHEIN UND ES IST STRENGSTENS VERBOTEN DIE ANDEREN INSELN DES ARCHIPELAGOS ANZUFAHREN.

4. ES IST NICHT ERLAUBT MIT LAUFENDEM MOTOR BIS ZUM STRAND ZU FAHREN. DER MOTOR MUSS 200 M FRUEHER AUSGESCHALTET UND HOCHGENOMMEN WERDEN.. MAN MUSS DAS LETZTE STUECK RUDERN. INNERHALB DIESER DISTANZ IST ES AUSSERDEM VERBOTEN DEN ANKER ZU SETZEN. NUR INNERHALB DES GEZEICHNETEN SCHIFFSKANAL KANN MAN MIT MINIMAL GESCHWINDIGKEIT ( 3 KNOTEN) BIS ZUM UFER FAHREN.

5- DER FAHRER IST VERANTWORTLICH FUER SEIN VERHALTEN UND FUER DAS SEINER MITFAHRER. Bei Verstoss gegen herrschenden Gesetze und Regeln im Schiffsverkehr, ist er verpflichtet evt. Strafen zu bezahlen die die Polizei waehrend der Bootsfahrt ausstellt und muss den Verleiher darueber spaetestens bei der Rueckgabe des Bootes informieren.